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AGB

Stand: 1. Februar 2023

1. Allgemeines, Geltungsbereich

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Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Einzelunternehmen:

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Immobilien Erwin Moosbauer,

Dr. Hans-Vogt-Str. 8, 94130 Obernzell

Inhaber: Erwin Moosbauer

(im Folgenden: „der Makler“).

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und dem Vertragspartner (im Folgenden: „Kunde“).

 

Der Makler ist als Unternehmer in seiner Eigenschaft als Immobilienmakler im Sinne des § 652 ff. BGB gegen Entgelt (Provision) tätig.

 

Der Kunde kann sowohl Käufer/Verkäufer, Mieter/Vermieter oder auch Pächter/Verpächter einer Immobilie sein.

 

Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher oder Unternehmer ist.

 

Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene individuelle Vereinbarungen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen

widersprechen, haben Vorrang vor diesen AGB.

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2. Vertragsschluss

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Der Maklervertrag, der den Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zum Inhalt hat, wird in Textform geschlossen (eine E-Mail ist hierfür ausreichend). Ein Maklervertrag kann im Übrigen mündlich oder schriftlich geschlossen werden.

 

Ein Vertrag zwischen dem Makler und einem Verkäufer/Vermieter oder Verpächter kommt durch Erteilung des Auftrags an den Makler und Annahme des Auftrags durch den Makler zustande.

 

Ein Vertrag wird auch dadurch geschlossen, dass ein Interessent Leistungen des Maklers (z.B. Exposé) infolge eines vom Makler offerierten Kauf-, Pacht- oder Mietobjekts, in Anspruch nimmt.

 

Ein Vertrag zwischen dem Makler und einem Wohnungssuchenden kommt nur durch schriftlich vereinbarten Suchauftrag zwischen den Parteien zustande.

 

Soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, ist der Maklervertrag unbefristet. Er ist ordentlich kündbar mit einer Frist von acht Wochen. Änderungen der Konditionen eines Maklerauftrags sind dem Makler schriftlich mit einer Frist von acht Wochen vor Eintreten der Konditionsänderungen mitzuteilen.

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3. Doppeltätigkeit

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Der Makler ist ausdrücklich berechtigt, Nachweistätigkeit als Makler für beide Kauf- bzw. Miet- oder Pacht- Vertragsparteien auszuüben. Die Doppeltätigkeit als Vermittlungsmakler bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit den Parteien. Der Makler ist berechtigt, zum Zwecke des Nachweises oder der Vermittlung eines Vertragsabschlusses die Daten des Empfängers an den Verkäufer/Vermieter/Verpächter weiter zu geben. Die Tätigkeit erfolgt für Verkäufer/Käufer, Vermieter/Mieter, Verpächter/Pächter - unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen - provisionspflichtig, falls nichts Anderes vereinbart oder ausgewiesen worden ist.

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4. Weitergabeverbot

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Sämtliche Informationen und Objektnachweise sind streng vertraulich und ausdrücklich nur für den Kunden bestimmt. Dem Kunden ist es untersagt, die Informationen und Objektnachweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, gegenüber dem Makler Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu leisten.

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5. Maklerprovision, Aufwendungsersatz

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Die Höhe der Maklerprovision ergibt sich jeweils aus dem Angebot oder der mit dem Kunden getroffenen einzelvertraglichen Vereinbarung.

 

Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht, sobald durch dessen Vermittlung bzw. aufgrund seines Nachweises ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zustande gekommen ist oder aufgrund der Konditionen der Maklerbeauftragung eine Provisionspflicht eingetreten ist.

 

Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn aus Gründen, die durch den Makler nicht zu vertreten sind, eine der Vertragsparteien von einem Rücktrittsrecht Gebrauch macht oder durch Einwirkung Dritter (z.B. gemeindliches Vorkaufsrecht) der Kaufvertrag nicht rechtswirksam werden kann oder der Kaufpreis nachträglich gemindert wird.

 

Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrags fällig.

 

Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen und nachgewiesenen Aufwendungen (z.B. Inserats-, Porto-, Telefon-, Reisekosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.

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6. Haftung

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Der Makler haftet nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Makler nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.  

 

Die Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für die Angaben des Kunden, die für Angebote und Exposés verwendet werden, wie beispielsweise Informationen über die Immobilie (Fläche, Zustand, Baujahr usw.), Höhe des Kaufpreises oder der Miete/Pacht, Angaben der Kunden zu deren Bonität. Überprüfungen erfolgen im Rahmen der gewöhnlichen Sorgfaltspflicht.

 

Der Makler führt weder eine steuerliche noch eine rechtliche Beratung durch; eine Haftung hierfür wird ausgeschlossen. Der Makler haftet daher insbesondere nicht für den Inhalt der von ihm etwaig für den Kunden weitergeleiteten Miet-, Pacht- und Kaufverträge oder für steuerliche Auswirkungen von Immobiliengeschäften bzw. die Eignung zur Erreichung steuerlicher Ziele des Kunden.

 

Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

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7. Salvatorische Klausel

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Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam werden, so sind diese durch Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Alle anderen Bestimmungen bleiben wirksam.

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8. Gerichtsstand

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Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Passau.

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